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Unpünktliche Mietzahlung des Job-Center rechtfertigt keine fristlose Kündigung

22.10.2009 | Der Bundesgerichtshof hat entschieden,, dass die unpünktliche Mietzahlung von einem Job-Center nicht dem Mieter angelastet werden kann und keine fristlose Kündigung rechtfertigt.
( BGH VIII ZR 64/09 ).

Richtig findet diese Entscheidung der Bremer Mieterschutzbund, denn Schwierigkeiten die das Job-Center mit der pünktlichen Anweisung der Miete hat, dürfen nicht zu Nachteilen bei den Mietern führen.

Der Vermieter hatte seiner Mieterin sofort gekündigt, weil die Mietzahlungen vom Job-Center häufig verspätetet gezahlt wurden. Die Mieterin wies das Job-Center auf die möglichen Rechtsfolgen hin, dennoch änderte sich die Praxis nicht.

Gut ist, so Gert Brauer vom Mieterschutzbund, dass der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass sich ein Mieter das Verschulden des Job-Centers nicht zurechnen lassen muss.

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